Homepage - rechtliche Lage
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Homepage - rechtliche Lage
Hallo Zusammen,
da wir zur Zeit fleissig im Homerecording Songs aufnehmen, überlegen wir, wie die rechtliche Situation aussieht, wenn wir die ausschließlich gecoverten Songs über Links auf einer Band-Homepage zugänglich machen würden. Könnt Ihr dazu was sagen, bzw. wie handhabt Ihr das?
Danke im Voraus
da wir zur Zeit fleissig im Homerecording Songs aufnehmen, überlegen wir, wie die rechtliche Situation aussieht, wenn wir die ausschließlich gecoverten Songs über Links auf einer Band-Homepage zugänglich machen würden. Könnt Ihr dazu was sagen, bzw. wie handhabt Ihr das?
Danke im Voraus
Viele Grüße
Thomas
Thomas
Re: Homepage - rechtliche Lage
Ich kenne jemand, die grundsätzlich keine Aufnahmen ihrer Kapelle auf ihrer Netzseite oder auf youtube oder sonstwo ins Internet stellt, weil sie nur fremdes Material spielen. Ihre Begründung war und ist stets Urheberrecht bzw Furcht, mit diesem in Konflikt zu geraten. Genaueres müßte ich allerdings erst mal erfragen.
liebe grüße
triona
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Dess daacht doch alles nischt, dess naimodisch Zaich.
frei nach Anton Günther
Meine Nachbarn hören Mundharmonika, ob sie wollen oder nicht.
https://www.youtube.com/channel/UC1yI3H ... 9ktgzTR2qg
auf Playlist auch Videos mit mir auf anderen Kanälen
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Re: Homepage - rechtliche Lage
Du kannst dich bei der gema als musiknutzer anmelden und online ausfüllen (und bezahlen) was du tun möchtest (veranstaltung, tonträger, homepage etc)
Ich glaube wenns über youtube geht haben die ne pauschale rechteverwaltung
Derdaniel
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Derdaniel
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Re: Homepage - rechtliche Lage
Eine Anmeldung bei der GEMA halte ich für Deine Zwecke für überflüssig, d.h. für die Verlinkung von Euren auf YouTube hochgeladene Songs auf einer Homepage.
Das ist keine rechtlich gesicherte Aussage, sondern nur meine Beobachtung von solchen Fällen und aus meiner eigenen Erfahrung mit unseren Cover Songs auf unserer Homepage. Ob und in wie weit YT etwas pauschal mit der GEMA wegen unseres gecoverten Songs "Beast Of Burdon" mit Jagger/Richards verrechnen, weiß ich nicht. Wie das praktisch gehen soll, kann ich mir auch nicht vorstellen, z.B. wenn ich "Biest of Börden" über das Video schreibe (ok, mit KI ). Ich werde beim Hochladen ja auch nicht nach solchen Dingen gefragt.
Wir haben alles von unserer HP aus verlinkt. Die von Daniel genannten Bereiche veranstaltung, tonträger sind eine ganz andere Nummer. Dort ist die GEMA auf jeden Fall im Boot.
Das ist keine rechtlich gesicherte Aussage, sondern nur meine Beobachtung von solchen Fällen und aus meiner eigenen Erfahrung mit unseren Cover Songs auf unserer Homepage. Ob und in wie weit YT etwas pauschal mit der GEMA wegen unseres gecoverten Songs "Beast Of Burdon" mit Jagger/Richards verrechnen, weiß ich nicht. Wie das praktisch gehen soll, kann ich mir auch nicht vorstellen, z.B. wenn ich "Biest of Börden" über das Video schreibe (ok, mit KI ). Ich werde beim Hochladen ja auch nicht nach solchen Dingen gefragt.
Wir haben alles von unserer HP aus verlinkt. Die von Daniel genannten Bereiche veranstaltung, tonträger sind eine ganz andere Nummer. Dort ist die GEMA auf jeden Fall im Boot.
Grüße, Wolfgang
https://www.bootlegtwins.de + http://www.bluesharp-muenchen.de
Ich mache brotlose Kunst. Wegen der Kohlehydrate...
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Re: Homepage - rechtliche Lage
Und das obwohl dieser Laden der überflüssig ist wie ein Kropf, den Künstlern gelinde gesagt ein
Nasenwasser dafür zahlt. Hauptsächlich ist dieses Geschwür damit beschäftigt sich selbst zu
versorgen.(Info Verwandtschaft, selber Komponist und Profimusiker seit 50 Jahren).
drstrange
Nasenwasser dafür zahlt. Hauptsächlich ist dieses Geschwür damit beschäftigt sich selbst zu
versorgen.(Info Verwandtschaft, selber Komponist und Profimusiker seit 50 Jahren).
drstrange
Wis You where Bier
Re: Homepage - rechtliche Lage
Die frage war ja nicht, ob man die gema gut findet oder nicht. Da gäbe es sicher einiges an diskussionspotenzial.
Mit „anmelden“ meinte ich übrigens nicht gema mitglied werden, sondern sich bei denen auf der website regustrieren um den ganzen klumpatsch online abwickeln zu können.
Ob das je einer verfolgt ist die frage. Rechtlich richtig ist es nunmal so- ist halt im musikerbereich, wie so vieles, mit mythen, halbwissen und gelaber belegt.
Fragt mal zum spass, wie das mit gemaabrechnung für cds aussieht. Da stehen einem die haare zu berge, wie viele „tricks“ es da gibt um gebühren zu sparen...
Derdaniel
Mit „anmelden“ meinte ich übrigens nicht gema mitglied werden, sondern sich bei denen auf der website regustrieren um den ganzen klumpatsch online abwickeln zu können.
Ob das je einer verfolgt ist die frage. Rechtlich richtig ist es nunmal so- ist halt im musikerbereich, wie so vieles, mit mythen, halbwissen und gelaber belegt.
Fragt mal zum spass, wie das mit gemaabrechnung für cds aussieht. Da stehen einem die haare zu berge, wie viele „tricks“ es da gibt um gebühren zu sparen...
Derdaniel
Re: Homepage - rechtliche Lage
Danke, dass Ihr nochmal nachgelegt habt, bei uns gibt es halt auch Einiges an Unsicherheit, wie wir damit umgehen.
Viele Grüße
Thomas
Thomas
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Re: Homepage - rechtliche Lage
Ok, das ist richtig. Da bin ich auch angemeldet. Es erleichtert die Arbeit (Songdatenbank etc.)
Grüße, Wolfgang
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Re: Homepage - rechtliche Lage
Hi Thomas,
wenn es richtig verstehe, geht es um Coversongs, die ihr gespielt und auf Youtube hochgeladen habt. Da ist die rechtliche Lage doch sehr eindeutig, wenn ich meinen (zugegeben kurzen) Recherchen glauben kann. Wenn ihr nach den etlichen Quellen trotzdem unsicher seid, solltest ihr lieber eine richtige Rechtsberatung in Betracht ziehen. Oder alle über 4 Mio. Treffer bei Google durchlesen
Kurzum: Wenn ihr 1:1 covert, muss die Veröffentlichung bei der GEMA angemeldet werden (sofern das Original bei der GEMA registriert wurde). Bei eigenen Interpretationen muss die Erlaubnis beim Urheber eingeholt werden.
Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da keine Anklage. Aber will man es wirklich darauf ankommen lassen?
Quellen:
https://www.deutschlandfunknova.de/beit ... uf-youtube
https://copyright-rechtsanwalt.de/musik ... leitfaden/
https://www.soundandrecording.de/storie ... versionen/
wenn es richtig verstehe, geht es um Coversongs, die ihr gespielt und auf Youtube hochgeladen habt. Da ist die rechtliche Lage doch sehr eindeutig, wenn ich meinen (zugegeben kurzen) Recherchen glauben kann. Wenn ihr nach den etlichen Quellen trotzdem unsicher seid, solltest ihr lieber eine richtige Rechtsberatung in Betracht ziehen. Oder alle über 4 Mio. Treffer bei Google durchlesen
Kurzum: Wenn ihr 1:1 covert, muss die Veröffentlichung bei der GEMA angemeldet werden (sofern das Original bei der GEMA registriert wurde). Bei eigenen Interpretationen muss die Erlaubnis beim Urheber eingeholt werden.
Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da keine Anklage. Aber will man es wirklich darauf ankommen lassen?
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https://www.deutschlandfunknova.de/beit ... uf-youtube
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Re: Homepage - rechtliche Lage
Danke für die Links. Ich finde, der dritte erklärt es am besten.Mario hat geschrieben: ↑19.11.2020, 21:11 Quellen: ...
https://www.soundandrecording.de/storie ... versionen/
Zitat
"Wenn das Original dabei lediglich nachgespielt wird, ist das eine Coverversion im engen Sinne. Diese Coverversion ist rechtlich auch am wenigsten problematisch, weil dann ganz klar ist, dass Urheber des Songs die ursprünglichen Komponisten und Textdichter sind und bleiben. Das deutsche Urheberrecht besagt, dass bereits veröffentlichte Kompositionen, deren Rechte von einer Verwertungsgesellschaft für den Urheber wahrgenommen werden, von jedermann ohne besondere Genehmigung nachgespielt oder neu aufgenommen werden dürfen, solange der Urheber angemessen an der Nutzung seines Werkes – also der Coverversion – beteiligt wird."
Meine Schlussfolgerungen:
1) Coversong auf YouTube veröffentlicht -> YT führt Tantiemen an der Urheber ab
2) Verlinkung dieses Songs von der Homepage aus kein Problem
3) Coversong auf der eigenen CD, Tantiemen werden über die GEMA erhoben. Ohne Nachweis presst kein Werk eine CD.
4) Coversong auf einer Veranstaltung -> Veranstalter oder/und Band zahlen Tantiemen an GEMA -> evtl. Mitschnitt auf YT s.o.
5) Coversong wird im Homerecording aufgenommen und nur auf der Homepage veröffentlicht -> da wüsste ich jetzt nicht, ob das ok ist. In der Realität wird es aber über diesen Weg kaum zu nennenswerten Abrufen kommen. Wenn doch, wird man wohl irgendwie zahlen müssen
Grüße, Wolfgang
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Re: Homepage - rechtliche Lage
Wenn ich einen Mitschnitt unseres Konzertes hoch lade, führt YT Tantiemen ab? Die erkennen das Lied automatisch und machen das?
Habe ich Naivling überhaupt nicht dran gedacht, als ich mal etwa 8 Cover hochgeladen habe...
Gruß
Adam
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Jedem seins...
Blues will never die!
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Re: Homepage - rechtliche Lage
Ja YT macht Musikerkennung und warnt auch bzw. schaltet stumm,
wenn die Musik bei Ihnen erkannt als von "Anderen erfunden" geführt wird.
Ich hatte mal ein Video mit Musik unterlegt und bekam Warnhinweise, daß
diese Musik nicht meine eigene wäre und YT es sich vorbehält dieses
Video stumm zu schalten. Das war zwar der Originalsoundtrack aber es ging ja
darum, ob YT Musikerkennung betreibt und das machen sie.
https://youtu.be/yma38MVFPQE
drstrange
wenn die Musik bei Ihnen erkannt als von "Anderen erfunden" geführt wird.
Ich hatte mal ein Video mit Musik unterlegt und bekam Warnhinweise, daß
diese Musik nicht meine eigene wäre und YT es sich vorbehält dieses
Video stumm zu schalten. Das war zwar der Originalsoundtrack aber es ging ja
darum, ob YT Musikerkennung betreibt und das machen sie.
https://youtu.be/yma38MVFPQE
drstrange
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Re: Homepage - rechtliche Lage
Ihr habt für das Konzert ja schon Tantiemen abgedrückt, nehme ich mal an...
Ich hatte auch schon mal eine Warnung bei einem Stones Cover. Ist aber nie was nachgekommen und irgendwann war's weg.
Vielleicht ist die Sache entspannter, seit es die Vereinbarung zwischen YT und GEMA gibt (in D). Wenn man sieht oder ahnt, wie viele Videos mit Musik es bei YT gibt, wer soll das noch kontrollieren. Da gibt es z.B. Kompilationen von 1..3 Stunden Länge, wie soll das gehen? Ein Klick verteilt auf 50 Songs?
Was wir machen, ist doch alles bloß Hobby. Die Klickzahlen erreicht doch niemand, bei denen es für einen Künstler überhaupt ein paar Cent gibt.
Ich hatte mal per Mail bei der GEMA angefragt, wie lang ein Ausschnitt eines Songs (sogar unserer eigenen CD!) auf unserer Homepage sein darf, ohne dass man Probleme bekommt. Da gab's nie eine Antwort drauf. Also cool bleiben
Grüße, Wolfgang
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Re: Homepage - rechtliche Lage
YouTube hat m:E. eine pauschale Vereinbarung mit der Gema. Wie der Künstler zu seinem geld kommt, frage ich mich schon länger. Soweit ich weiß ist das Hochladen und Verlinken zu YT unproblematisch. Ich glaube aber, das einbinden in die HP schon nicht mehr.
Wolfgang mag recht haben, es werden ein paar hundert Leute sein, die sich das ansehen. Aber ob das nicht abmahn-fähig ist, und man dann doch ein paar Tausender abdrückt, würde ich jetzt nicht so ohne weiteres sagen.
m
Wolfgang mag recht haben, es werden ein paar hundert Leute sein, die sich das ansehen. Aber ob das nicht abmahn-fähig ist, und man dann doch ein paar Tausender abdrückt, würde ich jetzt nicht so ohne weiteres sagen.
m
Meiner Meinung nach!
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unvergessen: igor flach
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unvergessen: igor flach