Folgende Situation:
Vor einigen Jahren hatte ich von Jürgen Morgenroth ein Astatic JT30 mit Shure Black Label CR-Element gekauft. Im Frühjahr bot Markus hier im Forum ein Kristall-Element an, das ich dann von Jürgen in besagtes JT30 einbauen ließ, weil mir der Sound des Black CR seit der Reparatur nicht mehr so gut gefiel wie zu Beginn. Das Element klingt zwar immer noch gut, aber das letzte Quentchen fehlte mir eben. Ich vermute, dass außer mir niemand einen Unterschied zum ursprünglichen Sound feststellen würde. Jürgen hatte das CR beim Umbau auch nochmal getestet und sowohl den Zustand als auch den Klang als "sehr gut" bezeichnet und mir einen Preis genannt, zu dem ich die Kapsel bei einem Verkaufsportal einstellen könnte, wenn ich sie nicht behalten wollte. So tat ich das auch.
Am Montag bekam ich eine Nachricht vom Verkaufsportal, dass jemand einen Preisvorschlag gemacht hat. Den Preisvorschlag habe ich nach kurzer Rückfrage mit Jürgen angenommen und bekam daraufhin vom Verkaufsportal die Nachricht „Glückwunsch, verkauft!“
Tags darauf ruft mich ein Mann an, stellt sich als Käufer der Shure-Kapsel vor und hat noch etliche Fragen zur Kapsel. Er möchte die Shure-Kapsel gerne gegen ein von ihm entworfenes Mikrofon tauschen. Das habe ein namhafter Musiker letztes Jahr bei einem Mundharmonika-Festival getestet und für so gut gefunden, dass er es nicht nur haben wollte sondern sogar sein Name auf das Mikro gedruckt werden darf. Da ich etwas in Eile war, konnte ich in dem Moment nicht ganz klar denken und entsprechend direkt antworten.
Ich habe dem Käufer dann geschrieben, dass ein Kauf über das Verkaufsportal wohl nach den AGB des Verkaufsportals ablaufen muss und nicht als Tauschgeschäft abgewickelt werden kann. Der Käufer will die Shure-Kapsel aber vor dem Kauf erstmal testen und zurückschicken, wenn sie ihm nicht gefällt. Auf meine Mail, er möge sich bitte mit den AGB des Verkaufsportals auseinandersetzen und - da es sich um einen Privatverkauf handele - gebe es keine Garantie oder Rücknahme. Die Mail, die er mir daraufhin geschickt hat, möchte ich euch nicht vorenthalten:
Ganz offenbar hat der Mann das System von Online-Verkaufsportalen nicht verstanden.Tut mir leid Dirk aber ich kaufe NICHT die Katze im Sack. Dann beweise mir, daß Deine Kapsel 1. funktionsfähig ist und 2. dem Element und dessen Klang laut Driner Beschreibung entspricht.
Ich arbeite in der Rechtsabteilung in einem (Nennung der Institution von mir entfernt).
Also bitte Herr Lehrer verkaufe mich nicht für dumm oder drohe mir.
Ich kenne das BGB sehr genau und damit die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen und den Unterschied zwischen Verpflichtungs- und Erfüllungs-Geschäft.
Ich schlage vor, dass Du mir eine entsprechende gerichtsfeste schriftliche Erklärung an Eides statt gibst, in dem der fehlerfreie, funktionsfähige und dem akustischen Anspruch eines vergleichbaren CR- Shure-Elements entspricht.
Hierzu bitte ich Dich mir die exakte Seriennummer und das Herstellungsdatum des Elements mitzuteilen.
Außerdem bitte ich Dich ein paar Hörproben mit dem Element aufzunehmen und mir diese via E-Mail zuzusenden.
Diesen Kompromiss kann ich Dir vorschlagen.
Das musste ich mal loswerden.
Schöne Grüße
Dirk